Berufsorientierung
Im Sächsischen Schulgesetz (SächsSchulG) § 1 Absatz 4 ist festgelegt, dass die Berufs- und Studienorientierung zum Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule gehört.
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Zum Berufsorientierungsteam der Heinrich-Heine-Oberschule gehören neben den WTH-Lehrern
unsere Praxisberaterin
unsere Berufsberaterin
unsere Berufseinstiegsbegleiterin