Hausordnung der Heinrich-Heine-Oberschule
Das Zusammenleben vieler Menschen in einem Gebäude erfordert gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Höflichkeit, Respekt, Gewaltfreiheit und die Bereitschaft zur Mitverantwortung,
Der Begriff Schüler gilt für alle Geschlechter. Sicherheit
- Es muss alles vermieden werden, was zur Gefährdung von Personen führen kann.
- Jegliche Form von Gewalt ist zu vermeiden und sofort zu unterbinden.
- Das Toben im Gebäude sowie das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände sind verboten.
- Das Mitführen gefährlicher Gegenstände, wie z.B. Hieb-, Stich- und Schusswaffen, Chemikalien, Spraydosen, Feuerwerkskörper, Feuerzeuge und Munition, ist auf dem Schulgelände verboten.
- Für Geld, Schmuck oder andere Gegenstände z.B. Handys, die für den Schulbesuch nicht erforderlich sind, besteht keine Haftung.
- Fenster sind in den Pausen geschlossen zu halten.
- Das Sitzen auf den Fensterbänken und Heizkörpern ist nicht gestattet.
Umgang mit Schuleigentum
- Alle sind verpflichtet, Schulgebäude, Mobiliar und Unterrichtsmittel schonend zu behandeln und sich umweltbewusst zu verhalten.
- Beschädigungen von Schuleigentum müssen — abhängig von der konkreten Situation von den Verursachern bzw. deren Personensorgeberechtigte bezahlt werden.
Aufenthalt im Schulgebäude
- Das Betreten des Schulgeländes ist nur gestattet zur Ausübung schulischer Aufgaben oder für genehmigte Veranstaltungen.
- Die Schüler erscheinen 10 Minuten vor Beginn des Unterrichtes in der Schule.
- Um einen rechtzeitigen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten, begeben sich alle Schüler mit dem Vorklingeln an ihren Platz und bereiten sich auf die kommende Stunde vor.
- Die Benutzung von Handys ist für Schüler auf dem Schulgelände untersagt. Nur auf Anweisung eines Lehrers darf das Handy zum Zwecke der Recherche im Rahmen des Unterrichts benutzt werden.
- Aufnahmen jeglicher Personen in Form von Bild und Ton sind in der Schule untersagt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
- Der Ordnungsdienst sorgt dafür, dass die Tafel gesäubert und das Zimmer in einem ordentlichen Zustand verlassen wird.
- Die kleinen Pausen dienen dem Zimmerwechsel.
- In den großen Pausen können sich die Schüler frei im Schulgebäude bewegen.
- Zur Hofpause, nach gesondertem zweiten Klingelzeichen, muss der Pausenhof von den Klassen 5 bis 7 genutzt werden, die Klassen 8 bis 10 können wählen. Sonderregelungen sind möglich.
- Bei Verlassen des Klassenzimmers am Ende des Schultages sind die Fenster zu schließen, das Licht auszuschalten und die Stühle hochzustellen.
Umgangsformen
- Oberstes Verhaltensprinzip in der Schule ist die gegenseitige Rücksichtnahme.
- Mobbing in jeder Form ist zu unterlassen.
- Erwachsene Personen werden im Schulgelände höflich gegrüßt.
- Jacken werden an die dafür vorgesehenen Garderobenhaken gehängt.
- Das Tragen von Kopfbedeckungen ist im Schulgebäude nicht gestattet.
- Während des Unterrichts ist das Trinken in Maßen gestattet.
- Koffeinhaltige Getränke (Cola, Kaffee, ...) und Lebensmittel, sowie Energydrinks sind in der Schule für Schüler nicht erlaubt.
Kaugummi / Rauchen / Alkohol / Drogen
- Das Kaugummikauen sowie das Mitführen und der Konsum von Alkohol, Drogen und Tabakwaren sind auf dem Schulgelände verboten.
Verlassen des Schulgeländes
- Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist nicht gestattet.
Ordnungsmaßnahmen
- Bei Verstößen gegen die Festlegungen der Hausordnung treten die im Maßnahmenkatalog und § 39 der Schulordnung ausgewiesenen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in Kraft.
Die Hausordnung gilt für alle schulischen Veranstaltungen, unabhängig vom Veranstaltungsort.
Diese Hausordnung wurde am 13.11.2019 von der Schulkonferenz unserer Schule beschlossen.