Hausordnung der Heinrich-Heine-Oberschule

Das Zusammenleben vieler Menschen in einem Gebäude erfordert gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Höflichkeit, Respekt, Gewaltfreiheit und die Bereitschaft zur Mitverantwortung,

Der Begriff Schüler gilt für alle Geschlechter. Sicherheit

  • Es muss alles vermieden werden, was zur Gefährdung von Personen führen kann.
  • Jegliche Form von Gewalt ist zu vermeiden und sofort zu unterbinden.
  • Das Toben im Gebäude sowie das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände sind verboten.
  • Das Mitführen gefährlicher Gegenstände, wie z.B. Hieb-, Stich- und Schusswaffen, Chemikalien, Spraydosen, Feuerwerkskörper, Feuerzeuge und Munition, ist auf dem Schulgelände verboten.
  • Für Geld, Schmuck oder andere Gegenstände z.B. Handys, die für den Schulbesuch nicht erforderlich sind, besteht keine Haftung.
  • Fenster sind in den Pausen geschlossen zu halten.
  • Das Sitzen auf den Fensterbänken und Heizkörpern ist nicht gestattet.

Umgang mit Schuleigentum

  • Alle sind verpflichtet, Schulgebäude, Mobiliar und Unterrichtsmittel schonend zu behandeln und sich umweltbewusst zu verhalten.
  • Beschädigungen von Schuleigentum müssen — abhängig von der konkreten Situation ­von den Verursachern bzw. deren Personensorgeberechtigte bezahlt werden.

Aufenthalt im Schulgebäude

  • Das Betreten des Schulgeländes ist nur gestattet zur Ausübung schulischer Aufgaben oder für genehmigte Veranstaltungen.
  • Die Schüler erscheinen 10 Minuten vor Beginn des Unterrichtes in der Schule.
  • Um einen rechtzeitigen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten, begeben sich alle Schüler mit dem Vorklingeln an ihren Platz und bereiten sich auf die kommende Stunde vor.
  • Die Benutzung von Handys ist für Schüler auf dem Schulgelände untersagt. Nur auf Anweisung eines Lehrers darf das Handy zum Zwecke der Recherche im Rahmen des Unterrichts benutzt werden.
  • Aufnahmen jeglicher Personen in Form von Bild und Ton sind in der Schule untersagt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
  • Der Ordnungsdienst sorgt dafür, dass die Tafel gesäubert und das Zimmer in einem ordentlichen Zustand verlassen wird.
  • Die kleinen Pausen dienen dem Zimmerwechsel.
  • In den großen Pausen können sich die Schüler frei im Schulgebäude bewegen.
  • Zur Hofpause, nach gesondertem zweiten Klingelzeichen, muss der Pausenhof von den Klassen 5 bis 7 genutzt werden, die Klassen 8 bis 10 können wählen. Sonderregelungen sind möglich.
  • Bei Verlassen des Klassenzimmers am Ende des Schultages sind die Fenster zu schließen, das Licht auszuschalten und die Stühle hochzustellen.

Umgangsformen

  • Oberstes Verhaltensprinzip in der Schule ist die gegenseitige Rücksichtnahme.
  • Mobbing in jeder Form ist zu unterlassen.
  • Erwachsene Personen werden im Schulgelände höflich gegrüßt.
  • Jacken werden an die dafür vorgesehenen Garderobenhaken gehängt.
  • Das Tragen von Kopfbedeckungen ist im Schulgebäude nicht gestattet.
  • Während des Unterrichts ist das Trinken in Maßen gestattet.
  • Koffeinhaltige Getränke (Cola, Kaffee, ...) und Lebensmittel, sowie Energydrinks sind in der Schule für Schüler nicht erlaubt.

Kaugummi / Rauchen / Alkohol / Drogen

  • Das Kaugummikauen sowie das Mitführen und der Konsum von Alkohol, Drogen und Tabakwaren sind auf dem Schulgelände verboten.

Verlassen des Schulgeländes

  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist nicht gestattet.

Ordnungsmaßnahmen

  • Bei Verstößen gegen die Festlegungen der Hausordnung treten die im Maßnahmen­katalog und § 39 der Schulordnung ausgewiesenen Erziehungs- und Ordnungs­maßnahmen in Kraft.

Die Hausordnung gilt für alle schulischen Veranstaltungen, unabhängig vom Veranstaltungsort.

Diese Hausordnung wurde am 13.11.2019 von der Schulkonferenz unserer Schule beschlossen.